Vollmachten & Verfügungen

Seit einigen Jahren kennen die meisten Erwachsenen immerhin die sog. "Patientenverfügung". Diese regelt den Willen des Patienten, u. a. welche Behandlung ein Arzt durchführen soll und welche nicht.

Aber sagen Ihnen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Sorgerechtsverfügung etwas? Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, sollten Sie zumindest die Begriffe "Vorsorgevollmacht" und "Betreuungsverfügung" nicht nur kennen, sondern diese auch haben.

Mit Kindern ist auch eine Sorgerechtsverfügung eigentlich zwingend notwendig, insbesondere, wenn Sie vielleicht auch noch alleinerziehend sind.

Diese Vollmachten bzw. Verfügungen sind nötig – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie nicht wollen, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer für und über Sie entscheidet. Denn selbst Ihre Eltern oder Ihr Ehepartner dürfen im Bedarfsfall (Unfall, Demenz etc.) nicht ohne Ihre vorherige Vollmacht und Verfügung entscheiden.

Bevor Sie jetzt zum Anwalt oder Notar gehen, sollten Sie auch wissen, dass es zwingend notwendig für die Rechtsverbindlichkeit ist, dass diese Vollmachten und Verfügungen laufend an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst werden. Sonst sind sie, wenn sie gebraucht werden, leider in Gänze ungültig.

Da Anwälte und Notare in den seltensten Fällen ihre Mandanten kontaktieren, um Anpassungen vorzunehmen, kontaktieren Sie uns, wir können Ihnen günstigere und sicherere Wege zu laufend rechtskonformen Vollmachten und Verfügungen aufzeigen.

 
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